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Allgemeine Geschäftsbedingungen FRAU ORDNUNG GmbH

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1. Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der FRAU ORDNUNG GmbH, Eichtalstrasse 55, CH-8634 Hombrechtikon.

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FRAU ORDNUNG GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB ohne Mitteilung jederzeit zu ändern.

Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Annahme der Dienstleistung oder des Produkts von FRAU ORDNUNG GmbH geltende Version dieser AGB. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn diese von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.

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Kunden, die eine Dienstleistung oder ein Produkt von FRAU ORDNUNG GmbH in Anspruch nehmen, anerkennen damit die vorliegenden AGB.

 

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2. Offerte und Auftragserteilung

Offerten von FRAU ORDNUNG GmbH (Ordnungs-Service, Ordnungs-Coaching, Ausbildung zert. Organizer) sind unverbindlich (inkl. kostenlosem Infogespräch oder Online-Wohnungsbesichtigung).

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Die Offerten von FRAU ORDNUNG GmbH gelten lediglich als Einladung zur Offertstellung.

Grundlage für die Offerte sind immer die erhaltenen Detailangaben des Kunden. Vom Kunden gewünschte Leistungen, die im Angebot und/oder bei der Auftragserteilung nicht schriftlich enthalten sind, werden

zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Ein Angebot wird erst mit der Annahme des Kunden (Ausfüllen des Formulars auf der Website, Bestätigung

per E-Mail oder Telefon, konkludenter Leistungsbezug, Unterzeichnung etc.) für beide Parteien verbindlich.

Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

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Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB für die Dauer des gesamten Rechtsgeschäftes einverstanden. Eine Einsatzverlängerung kann nach Absprache zwischen Auftragnehmer und Kunde sowie je nach Verfügbarkeit des Auftragnehmers vereinbart werden. Wenn der Auftragnehmer vor der vorgegebenen Zeit fertig ist, können angebrochene Stunden prozentual dem Tagespreis («pro rata temporis») angepasst werden.

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Eine elektronische oder mündliche Auftragserteilung und/oder Bestellung wie zum Beispiel per E-Mail oder Telefon ist auch ohne Unterschrift für den Kunden bindend.

 

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3.   Preise und Zahlungskonditionen

3.1 Preise

Es gelten grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Preise. Eine Kostenschätzung wird auf Nachfrage bekanntgegeben. Die Ansätze und die im Projektvertrag errechneten Gesamtpreise werden in Schweizer Franken oder Euro und als Nettopreise zzgl. MWST angegeben.

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3.2 Rechnungsstellung / Zahlungskonditionen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann FRAU ORDNUNG GmbH nach Vertragsabschluss in der Regel eine Akonto Zahlung von 50% des vereinbarten Preises vor Beginn des Einsatzes vor Ort verlangen.

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FRAU ORDNUNG GmbH behält sich ebenfalls das Recht vor auf Vorauszahlung und kann Monats- oder Zwischenrechnungen stellen. Die Höhe der Zwischenrechnung richtet sich nach der Leistung, die bis zu diesem Zeitpunkt durch FRAU ORDNUNG GmbH erbracht wurde.

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FRAU ORDNUNG GmbH stellt nach erbrachter Dienstleistung eine Rechnung an den Kunden, welche innerhalb von 20 Tagen zu begleichen ist.

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Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung der Honorare behält sich FRAU ORDNUNG GmbH das Recht vor, zu mahnen und danach eine Betreibung/ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine kann eine Entschädigung für Umtriebe geltend gemacht werden und FRAU ORDNUNG GmbH kann den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.

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Die Preisgestaltung im Projektvertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden. Arbeitsstunden neben den Tagespreisen für die Konzeptionierung vor Ort werden grundsätzlich nach Zeitaufwand verrechnet (Besprechung, Ausmessung, Konzepterstellung, Materialeinkauf etc.); der jeweilige Stundensatz wird auf Nachfrage bekanntgegeben. Der Auftragnehmer kann die Barauslagen und Aufwendungen, die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind (Material, Aufbewahrungsutensilien, Beschriftung, Vor- und Nachbereitungszeit usw.), separat verrechnen. Der Auftragnehmer hat sich dabei möglichst an das vorgegebene Kostendach zu halten oder den Kunden so bald wie möglich über eine neue Kostenschätzung zu informieren.

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Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit und ohne Vorankündigung anzupassen.

Auf verwendete Produkte wird eine angemessene Marge erhoben.

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Vorgeleistete Arbeitsstunden wie Besprechung, Ausmessung, Konzepterstellung, Materialeinkauf werden auch bei Vertragsrücktritt fällig.

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4. Vertragsdauer und Rücktrittsrecht

Der Vertrag tritt auch ohne Unterschrift beider Parteien in Kraft durch elektronische oder mündliche Auftragserteilung und/oder Bestellung wie zum Beispiel per E-Mail oder Telefon. Ein zusätzlicher schriftlicher Projektvertrag kann aus administrativen und rechtlichen Gründen hinzukommen.

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Beide Parteien haben das Recht, ohne Nennung spezifischer Gründe vom Vertrag (Auftrag) zurückzutreten. Bei Rücktritt durch den Kunden werden dem Auftragnehmer bereits geleistete Stunden/eingekaufte Produkte vergütet. Der Auftrag kann von beiden Parteien grundsätzlich jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, ist der zurücktretende Teil zum Ersatze des dem anderen verursachten Schaden verpflichtet.

 

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5. Notfälle, nicht vorhersehbare oder beeinflussbare Umstände

Bei Notfällen, welche die Ausführung der Dienstleitung verunmöglichen, ist die betreffende Partei verpflichtet, neue Termine vorzuschlagen.

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Bei unvorhersehbaren und nicht beeinflussbaren Umständen lehnt der Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung ab.

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6. Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer hat seine Sorgfaltspflicht zu erfüllen sowie stets nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Bei Beschädigungen am Eigentum des Kunden ist der Auftragnehmer durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Seitens FRAU ORDNUNG GmbH wird, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung ausgeschlossen.

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7. Verwendete Produkte

Die in der Einladung zur Offertstellung oder Broschüre abgebildeten Produkte dienen nur zur Veranschaulichung und können vom tatsächlichen Produkt abweichen.

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8. Foto- und Videomaterial

Der Auftragnehmer darf Foto- und Videomaterial aus den Räumlichkeiten des Kunden in anonymisierter Form verwenden.

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FRAU ORDNUNG GmbH ist grundsätzlich berechtigt, die von ihr geschaffenen Leistungen als Referenz zu nutzen, zu publizieren und mit allgemeinen Eckdaten zum Projekt zu beschreiben. Zudem können wir die Tätigkeit für unsere Kunden in eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in den Medien veröffentlichen.

 

So darf FRAU ORDNUNG GmbH beispielsweise Foto- und Videomaterial aus den Räumlichkeiten des Auftraggebers in anonymisierter Form für Marketingzwecke verwenden. Falls dies vom Auftraggeber nicht gewünscht wird, muss er dies FRAU ORDNUNG GmbH ausdrücklich mitteilen.

 

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9. Schlussbestimmungen

Der Auftragnehmer behält sich vor, Teammitglieder nach deren Einsatzmöglichkeit auszuwählen und auszutauschen.

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Der Auftragnehmer ist zu völliger Verschwiegenheit verpflichtet (Ausnahme siehe Punkt 8). Einsatzzeiten sind, sofern nichts anderes vereinbart, Mo-Fr 9-16 Uhr die üblichen Arbeitszeiten (inkl. ½ - 1h Mittagspause). Ist der Kunde nicht vor Ort, übergibt dieser dem Auftragnehmer einen Schlüssel für den vereinbarten Zeitraum.

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Projektleiterin ist Martina Frischknecht, Inhaberin FRAU ORDNUNG GmbH.

Die AGB gelten ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses / Annahme der Offerte auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

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Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile der AGB nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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Es gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist im Bezirk der Geschäftsadresse von FRAU ORDNUNG GmbH.

Oktober 2024

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